Passivhäuser werden aufgrund ihrer zukunftweisenden Bauart und Technik und des hieraus resultierenden hohen ökologischen Werts vom Staat gefördert. Jeder Bauherr eines Passivhauses kann daher auf die staatlichen Förderprojekte zurückgreifen. Jedoch werden vom Staat für die Gewährung der Förderung die Erfüllung strenge Kriterien bezüglich des Passivhausstandards vorausgesetzt.

Für die Gewährung einer staatlichen Förderung muss das Haus dem Passivhausstandard gerecht werden.

Um an einer staatlichen Fördermaßnahme für Passivhäuser teilnehmen zu können, muss das entsprechende Haus alle Kriterien des Passivhausstandards erfüllen. Beispielsweise besagt der Passivhausstandard, dass das entsprechende Haus auf keine externe Heizenergielieferungen angewiesen sein darf. Des Weiteren muss ein Passivhaus mit den für die passive Energiegewinnung benötigten Systemen und einer ausreichenden Wärmedämmung ausgestattet sein.

Eine staatliche Förderung kann in Form eines zinsvergünstigten Kredits beantragt werden.

Ein staatliches Förderprojekt für Passivhäuser gestaltet sich in Deutschland zumeist durch die Gewährung eines zinsvergünstigten Kredits durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Antrag für ein derartiges, zinsvergünstigtes Darlehen kann zumeist über die eigene Hausbank erfolgen und muss auf jeden Fall vor Baubeginn getätigt werden.Ferner existieren in einigen Bundesländer regional begrenzte Fördermaßnahmen. In Österreich werden Passivhäuser mit einer Summe, welche bis zu 10% der gesamten Baukosten für das Passivhaus betragen kann, gefördert.
Aufgrund der sich stark unterscheidenden Fördermöglichkeiten in den verschiedenen Bundesländern ist es dem Bauherrn anzuraten, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten einer Förderung für Passivhäuser zu erkundigen.